Unterhaltsvorschuss
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen kann besteht die Möglichkeit, eine Sozialleistung zu erhalten. Der Unterhaltsvorschuss ist beim Jugendamt zu beantragen. Seit dem 01.01.2010 gelten folgende Unterhaltsvorschussbeträge:
für Kinder unter 6 Jahren 133,00 € monatlich
für ältere Kinder bis 12 Jahre 180,00 € monatlich.
Der Anspruch kann nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und maximal für 72 Monate geltend gemacht werden. Das Einkommen des betreuenden Elternteils ist unerheblich. Der Anspruch des Kindes geht dann in Höhe des geleisteten Unterhaltsvorschusses an das Jugendamt über.