Scheidung

Die Ehescheidung erfolgt auf Antrag eines der beiden Ehegatten durch gerichtlichen Beschluss.

Mit Rechtskraft des Beschlusses ist die Ehe beendet. Von diesem Zeitpunkt an entfallen die gesetzlichen Ehewirkungen.

An ihre Stelle treten unter bestimmten Voraussetzungen gewisse Nachwirkungen der Ehe wie z.B. Unterhaltsansprüche, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich.
Ein Verschuldensprinzip gibt es heute nicht mehr.