Unterhalt
Unter dem Begriff Unterhalt werden Leistungen verstanden, die den Lebensbedarf einer Person sicherstellen sollen. Ein Unterhaltsanspruch berechtigt eine Person, die Mittel zur Bestreitung Ihres Lebensbedarfs ganz oder teilweise von einer anderen Person zu verlangen.
Unterhaltsansprüche bestehen zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten bzw. geschiedenen Eheleuten.
Der Verwandtenunterhalt wird unterschieden zwischen Kindesunterhalt für Volljährige Kinder und für minderjährige Kinder sowie Elternunterhalt.
Ehegattenunterhalt wird unterschieden zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt.
Unterhalt kann erhalten wer bedürftig ist sofern der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist.
Dieser Verpflichtung kann durch Barunterhalt, Naturalunterhalt oder Betreuungsunterhalt nachgekommen werden.