Vaterschaft


Gesetzlicher Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet war oder der die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde bspw. im Anfechtungsverfahren.

 

Sollte der gesetzliche Vater nicht mit dem tatsächlichen Vater übereinstimmen, so kann die Vaterschaft angefochten werden.
Dazu müssen beim gerichtlichen Verfahren die Anfechtungsgründe vorgetragen werden. Eine Vaterschaftsanfechtung muss innerhalb einer Frist von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, welche eine Vaterschaftsanfechtung begründen, eingereicht werden.


Jederzeit und ohne Frist kann die Kindesmutter zur Zustimmung eines Abstammungsgutachtens aufgefordert werden.
Unter Umständen kann dann jedoch die gesetzliche Vaterschaft und damit die Unterhaltsverpflichtung nicht mehr beseitigt werden.