Minderjährigenunterhalt

Die Höhe des zu leistenden Barunterhaltes hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und vom Alter des Kindes ab.

Zur Vereinheitlichung der Berechnung des Kindesunterhaltes wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, ergänzt durch die Leitlinien der zuständigen Oberlandesgerichte, herangezogen.

 

Wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Barunterhalt leisten kann oder leistet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.