Kindesunterhalt

Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Diese können den Unterhalt durch Pflege und Erziehung oder durch Barunterhalt leisten.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt leistet seinen Unterhalt in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt) der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.

Dabei muss jedoch zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder unterschieden werden.