Nachehelicher Unterhalt

 

Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht ab Rechtskraft der Scheidung sofern ein Ehegatte bedürftig und der andere Ehegatte leistungsfähig ist.


Der Anspruch besteht bspw. wegen Betreuung eines Kindes, wegen hohen Alters oder wegen Krankheit.

 

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber und die Rechtsprechung heute davon aus, dass jeder Ehegatte nach der Scheidung verpflichtet sein soll, für sich selbst zu sorgen.
Unterhaltsansprüche nach der Scheidung sollen nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht zur Regel sondern zur Ausnahme werden.