Minderjährigenunterhalt

Die Höhe des zu leistenden Barunterhaltes hängt vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten und vom Alter des Kindes ab.

Zur Vereinheitlichung der Berechnung des Kindesunterhaltes wird die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, ergänzt durch die Leitlinien der zuständigen Oberlandesgerichte, herangezogen.

 

Wenn der Barunterhaltspflichtige keinen Barunterhalt leisten kann oder leistet, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Kindesunterhalt

Jedes Kind hat grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern. Diese können den Unterhalt durch Pflege und Erziehung oder durch Barunterhalt leisten.

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt leistet seinen Unterhalt in der Regel durch Pflege und Erziehung des Kindes (Naturalunterhalt) der andere Elternteil zahlt den Barunterhalt.

Dabei muss jedoch zwischen dem Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder unterschieden werden.