Trennungsunterhalt


Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt kann zwischen dem Zeitpunkt der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung bestehen.


Voraussetzung ist, dass die Ehegatten räumlich getrennt leben und bedarf keiner weiteren Begründung der Angemessenheit.


Der Unterhaltsberechtigte muss bedürftig und der Ehegatte leistungsfähig sein.

 

Der Trennungsunterhalt ist bereits aus dem Gesichtspunkt der ehelichen Solidarität geschuldet.