Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften.

Dazu muss ein Formular ausgefüllt werden, in dem angegeben wird, bei welchem Rententräger (Deutsche Rentenversicherung, Versorgungswerk, Private Rentenversicherung) eingezahlt wurde. Das Formblatt wird nach Einreichung des Scheidungsantrages durch das Gericht übersandt. Beide Ehegatten haben dasselbe Formular auszufüllen und erhalten jeweils Kenntnis vom ausgefüllten Formular des Ehegatten.

Es ist möglich, den von Amtswegen durchzuführende Versorgungsausgleich auszuschließen. Das kann durch Notarvertrag oder durch Erklärung vor Gericht (bei beidseitiger anwaltlicher Vertretung) geschehen.

Das Gericht überprüft, ob ein solcher Verzicht sittenwidrig ist.