Online-Scheidungen

Entgegen anderslautender Darstellung ist die sogenannte Online-Scheidung grundsätzlich weder schneller noch kostengünstiger.

 

Lediglich die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt kann online erledigt werden. Der Antrag bei Gericht muss weiterhin in Papierform erfolgen. Der Scheidungstermin selbst muss mit persönlicher Anwesenheit der Eheleute vor Gericht und in Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Auch bei der sogenannten Online-Scheidung werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausgelöst. Eine Kostenersparnis ist daher nicht gegeben.

 

Bei der sogenannten Online-Scheidung entfällt jedoch die persönliche Beratung im Sinne einer ausführlichen Erstberatung. Nur im persönlichen Gespräch können alle möglichen Fragen und Problemfelder besprochen werden. Der zeitliche Ablauf nach Antragstellung ist Sache des Gerichtes und kann nicht beeinflusst werden.

 

Sie können mir selbstverständlich Ihre Unterlagen gern per E-Mail zukommen lassen. So kann auch kurzfristig, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Scheidungsantrag gestellt werden.