Ehewohnung
Die Ehewohnung kann auch ein Haus sein. Es bezeichnet lediglich die Räumlichkeiten in denen die Eheleute während der Ehezeit gemeinsam gelebt haben.
Sind beide Ehegatten im Mietvertrag eingetragen, bzw. steht die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten, so muss eine Regelung gefunden werden für die Zeit ab der Trennung. Die Trennung bzw. die Scheidung selbst hat auf die bestehenden Verträge keinen Einfluss.
Sofern es die Ehewohnung und die Gegebenheiten zulassen, können die Ehegatten in der Ehewohnung getrennt voneinander leben, da grundsätzlich beide ein Besitzrecht an der Ehewohnung haben.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann unter Umständen verlangt werden, dass einem Ehegatten die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird.
Können sich die Ehegatten nicht einigen, so ist eine Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht möglich.
Dem wird dann entsprochen, um eine unbillige Härte für einen Ehegatten zu vermeiden bzw. wenn das Wohl von den im Haushalt lebender Kinder beeinträchtigt wird.