Steuer


Der Steuerklassenwechsel muss spätestens im nächsten Jahr nach der Trennung erfolgen.

Kosten für die Ehescheidung lassen sich ab 2013 nicht mehr generell - als außergewöhnliche Belastung - steuerlich absetzen. Nach einer Gesetzesänderung sollen private Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können.


Ob bei Ehescheidungen unter Umständen einen Ausnahmeregelung gilt, ist bisher nicht geklärt. Prozess- und Verfahrenskosten sollen nur noch dann anrechenbar sein, wenn durch die Auseinandersetzung die Existenz des Steuerzahlers betroffen ist. Welche Verfahren dabei zu berücksichtigen sind, ist noch nicht entschieden.


Kosten für Vaterschafts-und Umgangsverfahren sollen weiterhin absetzbar sein.