Trennung


Voraussetzung einer Scheidung ist, dass die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Getrennt leben bedeutet, dass zwischen den Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht, dies kann auch innerhalb der ehelichen Wohnung geschehen, die sogenannte Trennung von Tisch und Bett.

Ehewohnung


Die Ehewohnung kann auch ein Haus sein. Es bezeichnet lediglich die Räumlichkeiten in denen die Eheleute während der Ehezeit gemeinsam gelebt haben.
Sind beide Ehegatten im Mietvertrag eingetragen, bzw. steht die Ehewohnung im Miteigentum der Ehegatten, so muss eine Regelung gefunden werden für die Zeit ab der Trennung. Die Trennung bzw. die Scheidung selbst hat auf die bestehenden Verträge keinen Einfluss.

Sofern es die Ehewohnung und die Gegebenheiten zulassen, können die Ehegatten in der Ehewohnung getrennt voneinander leben, da grundsätzlich beide ein Besitzrecht an der Ehewohnung haben.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann unter Umständen verlangt werden, dass einem Ehegatten die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird.
Können sich die Ehegatten nicht einigen, so ist eine Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht möglich.
Dem wird dann entsprochen, um eine unbillige Härte für einen Ehegatten zu vermeiden bzw. wenn das Wohl von den im Haushalt lebender Kinder beeinträchtigt wird.

Online-Scheidungen

Entgegen anderslautender Darstellung ist die sogenannte Online-Scheidung grundsätzlich weder schneller noch kostengünstiger.

 

Lediglich die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt kann online erledigt werden. Der Antrag bei Gericht muss weiterhin in Papierform erfolgen. Der Scheidungstermin selbst muss mit persönlicher Anwesenheit der Eheleute vor Gericht und in Vertretung durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Auch bei der sogenannten Online-Scheidung werden die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ausgelöst. Eine Kostenersparnis ist daher nicht gegeben.

 

Bei der sogenannten Online-Scheidung entfällt jedoch die persönliche Beratung im Sinne einer ausführlichen Erstberatung. Nur im persönlichen Gespräch können alle möglichen Fragen und Problemfelder besprochen werden. Der zeitliche Ablauf nach Antragstellung ist Sache des Gerichtes und kann nicht beeinflusst werden.

 

Sie können mir selbstverständlich Ihre Unterlagen gern per E-Mail zukommen lassen. So kann auch kurzfristig, sofern die Voraussetzungen vorliegen, Scheidungsantrag gestellt werden.

Steuer


Der Steuerklassenwechsel muss spätestens im nächsten Jahr nach der Trennung erfolgen.

Kosten für die Ehescheidung lassen sich ab 2013 nicht mehr generell - als außergewöhnliche Belastung - steuerlich absetzen. Nach einer Gesetzesänderung sollen private Rechtsstreitigkeiten grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden können.


Ob bei Ehescheidungen unter Umständen einen Ausnahmeregelung gilt, ist bisher nicht geklärt. Prozess- und Verfahrenskosten sollen nur noch dann anrechenbar sein, wenn durch die Auseinandersetzung die Existenz des Steuerzahlers betroffen ist. Welche Verfahren dabei zu berücksichtigen sind, ist noch nicht entschieden.


Kosten für Vaterschafts-und Umgangsverfahren sollen weiterhin absetzbar sein.