Keine Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt bei einseitigem Kontaktabbruch des Unterhaltsberechtigten gegenüber seinem volljährigen Sohn
(BGH vom 12.02.2014, Az: XII ZB 607/12 )
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein vom Unterhaltsberechtigten ausgehender einseitiger Kontaktabbruch gegenüber seinem volljährigen Sohn für eine Verwirkung seines Anspruchs auf Elternunterhalt allein regelmäßig nicht ausreicht.
Keine Informationspflicht der Rentenversicherung bei einer durch Scheidung gekürzten Pension
Urteil des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 27.11.2013 (11 U 33/13)
Die Rentenversicherung ist jedenfalls nicht verpflichtet, einen geschiedenen Pensionär auf den vor dem 01.09.2009 eingetretenen Tod der rentenversicherten Ehefrau hinzuweisen, damit der Pensionär den Wegfall einer durch den Versorgungsausgleich bewirkten Pensionskürzung beantragen kann.
Wohnungstüren sind Gemeinschaftseigentum
(BGH 25.10.2013, AZ: VZR212/12)
In seiner Entscheidung vom 25.10.2013 hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Wohnungseingangstüren im Gemeinschaftseigentum und nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen.
Sie dienen gerade dazu, das Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum zu trennen.
Lottogewinn und Zugewinnausgleich
BGH, Beschluss vom 16.10.2013 - XII ZB 277/12.
Ein während des Getrenntlebens erzielter Lottogewinn muss nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Ehegatten geteilt werden.
Das sei auch nicht "grob unbillig" und stelle kein "privilegiertes Vermögen" wie beispielsweise eine Erbschaft dar. Die Beteiligten lebten in einer Zugewinngemeinschaft.
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren ab dem 01.08.2013
Jedes Kind zwischen dem 1. und dem 3. Lebensjahr, unabhängig davon ob die Eltern berufstätig sind oder nicht, hat einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz.
Dieser muss jedoch nicht in einer Kindertagesstätte sein. Das Kind kann auch bei einer Tagesmutter untergebracht werden. Ein Wahlrecht der Eltern gibt es nur dann, wenn verschiedene Plätze zur Verfügung stehen.