Ein Ausbildungsvergütung vermindert den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes mit dem Beginn des Monats der ersten Auszahlung.
Beschluss des OLG Hamm vom 23.01.2013, Az: 3 UF 245/12
Die Ausbildungsvergütung vermindert den Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil mit Beginn des Monats, in dem sie erstmals ausgezahlt wird. Das hat der 3. Senat für Familiensachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts - Familiengericht - abgeändert.
Oberlandesgericht Hamm: Erwachsene Tochter zahlt für Heimaufenthalt der Mutter
(Stuttgart) Eine erwachsene Tochter, die ihre fehlende unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit nicht darlegen oder nachweisen kann, hat sich an den Heimkosten der Mutter zu beteiligen.