Martina Pätz

Fachanwältin für Familienrecht

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News

Löschung von "WhatsApp" auf Smartphones von Kindern

Nimmt eine erwachsene, den Kindeseltern bekannt Person vonsich aus Kontakt zu deren Kind (unter 16 Jahre) auf und unternimmt dabei den Versuch, über digitale Medien mit dem Kind Text- und Bildkommunikation mit sexualisierten Inhalten zu führen, haben die Kindeseltern dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt nicht mehr stattfindet. In einem solchen Fall kann es als erforderliche und adäquate Maßnahme erscheinen, die Nutzung der App "WhatsApp" bei den betroffenen Kindern zu ihrem Schutz auszusetzen, mithin die betreffende Anwendung mit Zwangsvernetzungstechnick von deren Geräten zu deinstallieren.

AG Bad Hersfeld vom 22.07.2016, Az: F 361/16