Martina Pätz

Fachanwältin für Familienrecht

Tel: 03641-827555

info@ra-paetz.de

 

Lassallestraße 14
07743 Jena

News

Seit 1. Juli 2017 wird der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wurde für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach vollendung des 12. Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II -Bezug eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich bezieht. (Pressemitteilung Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

Löschung von "WhatsApp" auf Smartphones von Kindern

Nimmt eine erwachsene, den Kindeseltern bekannt Person vonsich aus Kontakt zu deren Kind (unter 16 Jahre) auf und unternimmt dabei den Versuch, über digitale Medien mit dem Kind Text- und Bildkommunikation mit sexualisierten Inhalten zu führen, haben die Kindeseltern dafür Sorge zu tragen, dass ein Kontakt nicht mehr stattfindet. In einem solchen Fall kann es als erforderliche und adäquate Maßnahme erscheinen, die Nutzung der App "WhatsApp" bei den betroffenen Kindern zu ihrem Schutz auszusetzen, mithin die betreffende Anwendung mit Zwangsvernetzungstechnick von deren Geräten zu deinstallieren.

AG Bad Hersfeld vom 22.07.2016, Az: F 361/16

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Heir kommt nun der text naja, schön… hmmm

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Sollten Sie Fragen zu diesem Themenbereich haben, können Sie uns gern telefonisch unter 03641-3843049 oder per E-mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichen.

 

 

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