Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016
In der neuen für den Kindesunterhalt relevanten Düsseldorfer Tabelle werden die Bedarfssätze am 1. Januar 2016 erhöht.
Zum 01.01.2016 erfolgt eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 8.652 Euro und des Kinderfreibetrages auf 2.304 Euro. Das Kindergeld wird auf 190,00 Euro angehoben. Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden daher zum 01.01.0216 erneut angepasst.