Martina Pätz

Fachanwältin für Familienrecht

Tel: 03641-827555

info@ra-paetz.de

 

Lassallestraße 14
07743 Jena

News

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Eine schriftliche Patientenverfügung kann nur dann wirksam werden, wenn ihr konkrete Entscheidungen des Betroffenen über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahmen entnommen werden können. Nicht ausreichend sind allgemeine Anweisungen, wie die Aufforderung, ein würdevolles Sterben zu ermöglichen oder zuzulassen, wenn ein Therapieerfolg nicht mehr zu erwarten ist.

(BGH vom 06.07.2016, Az: XII ZB 61/16)

 

Alleinentscheidungsbefugnis Urlaub Türkei Sommer 2016

Bei gemeinsamer elterlicher Sorge unterfällt die Entscheidung, mit einem Kind eine Urlaubsreise in die Türkei durchzuführen, unter den gegenwärtigen (Sommer 2016) dortigen Verhältnissen nicht der Alleinentscheidungsbefugnis des § 1678 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Wenn Umstände vorliegen, nach denen eine Reise besondere Gefahren mit sich bringt, die mit dem Reiseziel zusammenhängen und die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen, ist die Durchführung einer solchen Reise nicht mehr von der Alleinentscheidungsbefugnis gedeckt.

(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.07.2016, Az: 5 UF 206/16)

Tatsächliche Größe der Wohnung als Maßstab für Vergleichsmiete

Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und festgestellt, dass es im Rahmen einer Mieterhöhung ausschließlich auf die tatsächliche und nicht auf die vertraglich vereinbarte Wohnfläche ankommt, selbst wenn die Abweichung unter 10% liegt. Maßgeblich für den vorzunehmenden Abgleich der begehrten Mieterhöhung mit der ortsüblichen Vergleichsmiete ist allein die tatsächliche Größe der vermieteten Wohnung. (BGH vom 18.11.2015, Az: VII ZR 266/14)

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2016

In der neuen für den Kindesunterhalt relevanten Düsseldorfer Tabelle werden die Bedarfssätze  am 1. Januar 2016 erhöht.

Zum 01.01.2016 erfolgt eine Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages auf 8.652 Euro und des Kinderfreibetrages auf 2.304 Euro. Das Kindergeld wird auf 190,00 Euro angehoben. Die Unterhaltsbeträge der Düsseldorfer Tabelle werden daher zum 01.01.0216 erneut angepasst.    

Steuerliche Berücksichtigung von Gerichts- und Anwaltskosten bei Scheidung

Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf können geschiedene Eheleute alle entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten steuerlich geltend machen. Sie sind als außergewöhnliche Belastungen zur berücksichtigen. Finanzgericht Düsseldorf vom 30.03.2013 (Az: 10 K 2392/12)